Immobilien Verrentung

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Die Zeitrente als Alternative zur Leibrente

Hier wird bei Vertragsabschluss ein bestimmter Zahlungszeitraum festgelegt, in denen der bisherige Eigentümer eine monatliche Zahlung erhält z. B. für 10 oder 15 Jahre – nach Ablauf ist die Immobilie vollständig ausgelöst. Sollte der bisherige Eigentümer bereits vorher sterben, verkürzt sich die Laufzeit. Eine Verlängerung ist jedoch nicht möglich. Es handelt sich bei der Zeitrente sozusagen um eine  „abgekürzte“ Immobilien-Leibrente. Anders auch als bei der lebenslangen Leibrente wird bei der Berechnung der Höhe weder Alter noch Geschlecht berücksichtigt.

Je nach Bedarf kann in so einem Vertrag ebenfalls vereinbart werden, dass die Übergabe der Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. So muss man eben nicht mit der Zahlung der letzten Rente ausziehen, sondern es kann sogar ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden.

Immobilien-Leibrente im Überblick: Verkäufer Vorteile und -nachteile

  • Zusätzliches Monats – Einkommen: Die Rente wird zusätzlich durch regelmäßige Zahlungen aufgebessert.
  • Steuervorteile: Es wird nur der Ertragswert besteuert.
  • Wohnrecht auf Lebenszeit: Der Verkäufer hat ein lebenslanges Wohnrecht. Man lebt mietfrei in seinem Haus oder Wohnung weiter und zahlt nur die Nebenkosten.
  • Durch die notarielle Beurkundung ist das Wohnrecht und die monatliche Zahlung abgesichert, hierzu wird auch im Grundbuch ein Vermerk gemacht.

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Was ist eine Leibrente?

Die Leibrente – auch Immobilien Verrentung genannt – bezeichnet den Hausverkauf mit Wohnrecht für den Verkäufer. Das eigene Haus oder die Wohnung wird verkauft und dafür erhält man eine lebenslange monatliche Rente. Man kann außerdem weiter in der Immobilie wohnen bleiben, um Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen kümmert sich fortan der neue Eigentümer. Da die Leibrente bis ans Lebensende gezahlt wird, handelt es sich auch um eine Spekulation über die Lebensdauer des Verkäufers und die Wertentwicklung am Immobilienmarkt.

Je älter man ist, desto höher fällt die Rente aus, dies können durchaus mehrere Tausend EUR sein, wenn das Haus natürlich einen entsprechenden Wert hat. Bei den jüngeren Verkäufern fällt die Rente deutlich niedriger aus.

Welche Vorteile bietet eine Leibrente für Hausbesitzer?

Der Vorteil einer Leibrente besteht für den Verkäufer einer Immobilie darin, dass das gebundene Kapital verfügbar ist, ohne dass ein Auszug notwendig ist. Auch nicht kalkulierbare Kosten für die Instandhaltung oder Reparaturen müssen nicht mehr aufgebracht werden.

Besonders attraktiv ist dieses Modell im Umland von großen Städten, da hier mit den größten Wertzuwächsen zu rechnen ist und dementsprechend hohe Summen ausgezahlt werden können. Dadurch hat man im Alter einen enormen finanziellen Spielraum geschaffen, z. B. um Pflegeleistungen zu finanzieren oder auch sich die letzten großen Wünsche erfüllen zu können wie eine Reise.

Wo liegen die Nachteile einer Leibrente?

Der Nachteil liegt darin, dass aufgrund des Wohnrechts und eventueller Reparaturkosten der Verkaufserlös wesentlich geringer ist als bei einem normalen Verkauf. Außerdem ist es auch nicht mehr möglich, das Haus oder die Wohnung zu vererben.

Zudem besteht das Risiko frühzeitig zu versterben und damit die Rente nur kurze Zeit nutzen zu können. Für den Käufer ist dies natürlich ein Vorteil, weil er so ein Haus für einen geringen Betrag erwerben konnte, bei einem noch sehr langen Leben ist das dann wiederum ein Nachteil für den Käufer.

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Immobilienverkauf mit Nießbrauch

Viele ältere Menschen bevorzugen es so lange wie es möglich in Ihrem zu Hause wohnen zu bleiben. Das eigene Haus ist mehr als nur ein Objekt oder eine Immobilie, es ist ein Teil vom Leben, den man ungern aufgeben möchte.

Auf der anderen Seite reicht oft die gesetzliche Rente nicht aus und man benötigt dringend Geld, um seinen Lebensstandard halten zu können. Die Veräußerung des Hauses oder der Wohnung bleibt meistens als letzter Ausweg, um wieder „flüssig“ zu werden.  Dann aber kann das eigene Zuhause nicht behalten werden.  – Doch es kann!

Ein Immobilienverkauf mit Nießbrauch macht es möglich, sie sind zwar offiziell kein Eigentümer mehr, dürfen aber drin wohnen bleiben und profitieren vom Verkaufserlös.

Was ist Nießbrauch?

Das Nießbrauchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)  nach § 1030 BGB geregelt. Derjenige, zu dessen Gunsten ein Nießbrauchrecht vereinbart, kann Nutzungen aus einer Sache ziehen. Dies bedeutet, dass er die Sache nicht nur selbst nutzen kann, sondern auch Erzeugnisse herstellen bzw. Erträge erwirtschaften kann.

In Bezug auf Immobilien bedeutet dies, dass man trotz Verkauf, weiterhin in dem Haus oder in der Wohnung wohnen bleiben kann, aber auch anderweitig darüber verfügen. Sie dürfen z.B. Ihr Haus auch vermieten oder dürfen Obst und Gemüse, welches Sie nachher verkaufen, auf Ihrem Grundstück anbauen. Beendet ist das Nießbrauchrecht mit dem Tod, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Das bedeutet, wenn Sie z. B. in ein Pflegeheim müssen, können Sie Ihre Immobilie noch vermieten. Nutznießer zahlen nur die üblichen Nebenkosten, der Mietzins entfällt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, kommt man noch für Steuern, Versicherung und normale Reparaturen auf. Modernisierungen, Sanierungen und Renovierungen trägt dagegen der juristische Eigentümer. Diese Punkte sollten in der Vereinbarung des Nießbrauchrechts eindeutig geregelt sein.

Was bedeutet juristisches und wirtschaftliches Eigentum?

Juristisches und wirtschaftliches Eigentum fallen beim Nießbrauch an einer Sache auseinander.  Der Käufer Ihrer Immobilie wird zum juristischen Eigentümer, das heißt er wird auch  im Grundbuch eingetragen.

Die Verfügungsrechte, sind aber in stark eingeschränkt. Von der Sache her, hat der Eigentümer lediglich das Recht zum (Weiter-) Verkauf der Immobilie, alle übrigen Verfügungsrechte stehen dem Nießbraucher zu, deshalb sagt man auch wirtschaftliches Eigentum. Gegen den Willen des Nießbrauchers kann der juristische Eigentümer nicht viel ausrichten.

Nießbrauch und Kaufpreis

Dieses besondere Recht hat natürlich seinen Preis: Bei dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung müssen Sie mit einem deutlich niedrigeren Verkaufspreis rechnen. Das ist deshalb, weil dadurch die Rechte des Käufers eventuell für einen langen Zeitraum stark eingeschränkt sind und natürlich ist deshalb die Immobile viel weniger wert, als eine vergleichbare Immobilie, über die er frei verfügen könnt .

Letztlich ist die Vereinbarung des Abschlags bzw. des tatsächlichen Kaufpreises aber auch Verhandlungssache.

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Unsere Spezialisten aus Leipzig unterstützen Sie beim Verkauf von Immobilien Verrentung bzw. Nießbrauch

Gerne beraten wir Sie ausführlicher, wie Sie Ihre Immobilie mit Nießbrauchrecht erfolgreich verkaufen können und zeigen Ihnen, wie Sie den erhaltenen Kaufpreis möglichst vorteilhaft in eine lebenslange (Zusatz-)Rente umwandeln können.

Unsere Leipziger Spezialisten kennen bereits potenzielle Käufer, die sich für diese Form des Immobilienerwerbs interessieren. Das erleichtert den Verkaufsprozess erheblich. Sie kümmern sich auch sonst um ALLES! Von dem Inserieren über die Exposéerstellung bis hin zu Besichtigungen (welche selbstverständlich so dezent wie möglich durchgeführt werden) und auch beim Notar werden Sie nicht allein gelassen.

Profitieren Sie von 30 Jahren Markterfahrung und Expertise für Immobilienverkauf für Immobilien Verrentung!

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Fragen haben oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht, wir rufen umgehend zurück.

Tel: 0179-3922150

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